Allgemeine Geschäftsbedingungen der Excelsea GmbH & Co. KG (AGB)

(Stand September 2021)

 

Allgemeines und Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Excelsea GmbH & Co. KG , Pretzfelder Str. 7-11, 90425 Nürnberg (im folgenden Excelsea genannt) und unseren Kunden in Bezug auf Onlineprodukte.

Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden durch Excelsea ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineprodukte ausdrucken oder als PDF File herunterladen (http://www.excelsea.de/agb).

b. Die Onlineprodukte stehen ausschließlich Unternehmen, juristischen Personen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Selbstständigen zu. Verbraucher sind nicht nutzungsberechtigt.

Schließt ein Verbraucher durch irreführende Angaben einen Vertrag über Onlineprodukte ab, kann er sich auf spezifische Verbraucherrechte nicht berufen.

c. Die Begriffe „Auftrag und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinne zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber“ und „Kunde“ ist derjenige, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.

d. Excelsea behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineprodukte zu ändern. Über Änderungen oder Modifizierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert Excelsea den Kunden rechtzeitig vor deren in Kraft treten. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als genehmigt. Akzeptiert der Kunde die geänderten Bedingungen nicht, steht Excelsea ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu, dass wir binnen 2 Monaten ab Widerspruch des Kunden ausüben können.

 

2. Vertragsschluss

a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Jede Bestellung des Kunden ist verbindlich und gilt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preisliste und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des jeweiligen Bestellscheins durch den Kunden sowie Annahme durch die Excelsea zu den auf dem Bestellschein angegebenen Konditionen zustande.

 

Der Auftrag durch Excelsea ist angenommen, wenn diese nicht binnen 4 Wochen nach Eingang der Bestellung widerspricht.

c. Exelsea kann nach freiem Ermessen Bestellungen ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, insbesondere dann, wenn sich erweist, dass Inhalt oder Form des gewünschten Produkts gegen gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien der Werbewirtschaft verstoßen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt der gewünschten Anzeige:

aa) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt

bb) Radikale politische oder religiöse Aussagen, nationalsozialistische oder

kommunistische Propaganda beinhaltet.

cc) Rassistische oder menschenverachtete Aussagen beinhaltet.

dd) Pornografische oder sexuell anstößige Aussagen oder Bilder beinhaltet.

ee) Aufrufe zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung beinhaltet.

ff) Antragsveröffentlichung im Namen von Dritten beinhaltet.

gg) Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Patentenrechten, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechten, Betriebsgeheimnissen oder anderen Schutzrechten sowie Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechte Dritter enthält.

 

3. Produkte und Leistungen

Exelsea bietet seinen Kunden verschiedene Onlinemarketingprodukte an, um die digitale Präsenz im Internet zu steigern. Hierzu zählen insbesondere umfassende Webpräsenz- und Suchmaschinenmarketingleistungen sowie die Möglichkeit der Eingliederung in bestimmte Onlineverzeichnisse mittels der angebotenen Listingprodukte.

Der jeweilige Auftragsumfang ergibt sich aus dem unterzeichneten Bestellschein.

Die einzelnen Leistungskomponenten beinhalten derzeit folgendes:

 

3.1 Suchmaschinenwerbung

a. Die Exelsea erbringt für den Kunden Suchmaschinenwerbung (SEA). Dies umfasst alle Maßnahmen zur Konzeption, Durchführung, Optimierung und Steuerung der Werbekampagne auf bekannten Suchmaschinen im Internet. Die Excelsea schaltet für den Zeitraum der vereinbarten Vertragsdauer Anzeigen in Suchmaschinen wie z. B. Google oder im Werbenetzwerk von Excelsea. Vor Beginn der Anzeigenschaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kunden die Konzeption von Suchwörtern und Suchwortkombinationen. Für die Veröffentlichung der Anzeigentexte und die Verwendung der Suchwörter und Suchwortkombinationen ist die Freigabe des Kunden nicht erforderlich. Durch Eingabe dieser Suchwörter oder Suchwortkombinationen des Internetnutzers erscheint im Anzeigenbereich der Suchmaschinen die Werbeanzeige des Kunden.

Wird die Anzeige des Kunden durch den Internetnutzer angeklickt, verringert sich dadurch das Werbebudget um den jeweiligen Klickpreis.

b. Excelsea übernimmt keine Garantie, dass die Anzeige immer unter den ersten Treffern erscheint. Die Excelsea kann außerdem keinen konkreten Erfolg in Form von einer Steigerung der Kunden-Nachfrage und damit des Umsatzes für den Auftraggeber garantieren.

c. Excelsea hat das Recht während der Vertragsdauer den Kunden zu kontaktieren, um Verbesserungspotenziale zu besprechen, Änderungen mitzuteilen und weitere Dienstleistungen anzubieten.

d. Excelsea stellt ihre Leistung monatlich in Rechnung. Der Monatsbetrag umfasst das Werbebudget zzgl. Vertriebsprovision, Kosten für die Bereitstellung der Technik sowie Verwaltungs- und Personalkosten.

e. Excelsea behält sich vor, solche Domains nicht zu bewerben, die z. B. technisch nicht gecrawlt werden können, übermäßig viele Dokumente enthalten, keine lokalen Inhalte haben, SPAM sind oder nicht in deutscher Sprache sind. Excelsea behält sich des Weiteren in diesem Zusammenhang das anonymisierte Sammeln, Speichern und interne Auswerten von Datenströmen zum Zwecke der Optimierung der angebotenen Dienstleistungen vor. Verlinkungen und Domains werden nicht in den Suchmaschinenindex aufgenommen, wenn sie z. B. pornographische, jugendgefährdende oder rassistische Inhalte haben oder einer Verarbeitung der Daten laut § 28 BDSG widersprochen wurde.

 

3.2 Suchmaschinenbasis Check

(Website-Basis-Check und SEO-Basis-Check)

a. Website-Basis-Check und SEO-Basis-Check beinhalten eine Überprüfung der Website des Nutzers mit grundlegenden, unverbindlichen Empfehlungen zur benutzer- und suchmaschinenfreundlichen Webseitengestaltung. Excelsea übernimmt bei Umsetzung dieser Empfehlungen keinesfalls Gewähr für eine verbesserte Platzierung der Kundenwebseite im Suchmaschinenindex oder für eine Steigerung von Kontaktanfragen.

b. Website-Basis-Check und SEO-Basis-Check werden ausschließlich bei Webseiten des Kunden durchgeführt, die nicht durch Excelsea erstellt worden sind.

 

3.3 Erstellung von Internetpräsenzen

a. Mit der Erstellung einer Website bietet die Excelsea dem Kunden einen zusätzlichen Service, das heißt die Registrierung der gewünschten Internetdomain (vorbehaltlich deren Verfügbarkeit) sowie die Gestaltung verschiedener Arten von Webseiten. Darüber hinaus übernimmt die Excelsea bei entsprechender Auftragserteilung das Hosting der erstellten Websites.

b. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Excelsea im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Excelsea hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Excelsea übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

c. Der Kunde ist verpflichtet, Excelsea einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Excelsea unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Excelsea über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Excelsea das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

d. Excelsea ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

e. Sofern in der Bestellung nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist Excelsea nicht verpflichtet, den Kunden in bestimmten Netzen und/oder Plattformen einzugliedern oder mittels bestimmter Begriffe zu bewerben. Excelsea hat vielmehr das Recht die Zielseiten der Eingliederung sowie die sog. Keywords im Rahmen einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung frei zu wählen und zu optimieren. Excelsea übernimmt keinerlei Platzierungs- oder Rankingzusagen auf den ausgewählten Suchmaschinenseiten.

f. Excelsea trifft eine Auskunftspflicht hinsichtlich der Art und Weise und/oder Häufigkeit der Nutzung der Dienste oder Anzahl der Nutzer nur dann, wenn eine solche Auskunftspflicht ausdrücklich vereinbart wurde. In der Regel erfolgt seitens der Excelsea jedoch eine Auflistung erbrachter Dienste monatlich bzw. nach Erreichen eines bestimmten Erfüllungsgrades. Die Erstellung dieser Auflistungen erfolgt jedoch freiwillig und begründet keinerlei Ansprüche des Kunden.

g. Die Excelsea wird, sofern der Kunde dies wünscht, im Rahmen einer jeden Vertragsverlängerung die Webseite einmalig gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos neugestalten oder überarbeiten.

 

3.4 Betriebsmanagement für erstellte Webseiten

3.4.2 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der Server wird im Jahresmittel von 89,5% gewährleistet. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Wartungsarbeiten und/oder technischen Problemen, die nicht im Verantwortungsbereich der Excelsea liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, etc.), nicht verfügbar ist.

 

3.4.3 E-Mail Lösung

Sofern nicht anders im Tarif vereinbart enthält jedes Postfach ein Speichervolumen von 5 GB.

3.5 Social Media

3.5.1 Facebook (Erstellung einer Facebook Fanpage)

a. Ferner bietet Excelsea dem Kunden die Möglichkeit, für ihn eine Facebook Fanpage (FFP) zu erstellen. Die Inhalte auf der FFP werden den Inhalten der von Excelsea für den Kunden erstellten Webseite oder Landingpage entsprechend bzw. – soweit solche nicht vorhanden sind – entsprechend der Kunden-Webseite angelegt.

b. Nach Fertigstellung der FFP erhält der Kunde von Excelsea eine Nachricht und die Aufforderung, sich selbst ein Facebook-Login anzulegen sowie den Benutzernamen Excelsea zum Zwecke der Freischaltung mitzuteilen. Danach erfolgt die Freischaltung der FFP und der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, seine FFP nach eigenen Wünschen selbst zu gestalten und zu bearbeiten.

c. Eine Bearbeitung der FFP durch Excelsea erfolgt nach Freischaltung dieser nur noch auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden.

d. Mit Beauftragung zur Erstellung und Freischaltung der FFP erklärt sich der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten einverstanden, abrufbar unter www.facebook.com/terms_pages.php

e. Mit der Beauftragung zur Erstellung einer Facebook Werbeanzeige erklärt sich der Kunde in Ergänzung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen mit den Facebook-Anzeigen-Richtlinien einverstanden, abrufbar unter

de-de.facebook.com/policies/ads/

 

3.5.2 Google My Business

a. Sofern vom Kunden beauftragt, pflegt Excelsea die Geschäftsdaten des Kunden in Google My Business ein.

b. Excelsea übernimmt in diesem Zusammenhang die Registrierung des Kunden bei Google My Business. Der Kunde erhält in Folge eine PIN, die er zum Zwecke der Freischaltung Excelsea übermitteln muss. Nach Erhalt der PIN veranlasst Excelsea die Freischaltung des Google-My-Business-Eintrags. Sollte schon ein verifiziertes Profil des Kunden bestehen, muss der Kunde die Excelsea als Administrator für dieses Profil freischalten.

c. Eine Bearbeitung bzw. Ausgestaltung des Google My Business-Eintrags durch Excelsea erfolgt nach Freischaltung dessen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Kunde muss der Excelsea hierfür die Neuigkeiten, Aktualisierungen und Änderungen schriftlich mitteilen.

d. Excelsea übernimmt keine Gewähr für die regelmäßige Auffindbarkeit des Google My Business-Eintrags.

 

3.6 Profilseite/Firmeneintrag.de

a. Die Profilseite ist eine Zusatzleistung der Excelsea und wird auf dem Portal www.firmeneintrag.de veröffentlicht. Der Online-Eintrag der jeweiligen Firma fasst die Unternehmensinformationen zusammen (u.a. Kontaktdaten, Unternehmensbeschreibung) und stellt sie übersichtlich dar. Sollte der Kunde im Rahmen der Eintragung die Nutzung kostenpflichtiger Zusatzleistungen des Portals www.firmeneintrag.de wünschen, so hat er die entsprechenden Kosten zu tragen.

b. Aufgrund technischer Voraussetzungen ist die Profilseite bezüglich Inhalten und Layout weitestgehend standardisiert. Änderungswünsche des Kunden können ggfs. nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. Änderungswünsche sind schriftlich an Excelsea zu richten.

 

3.7 Digitales Präsenzmanagement

3.7.1 Listingprodukte

a. Unter dem Sammelbegriff „Listing“ bietet Excelsea eine Vielzahl von Leistungen. Hierzu zählen derzeit vor allem die Erstellung, Optimierung und Pflege von Firmeneinträgen und –profilen in Onlineverzeichnissen, Plattformen für Bewertungen, mobilen Kartenanbietern, sozialen Netzwerken u. ä. (im Folgenden Portale genannt). Hierzu kümmert sich Excelsea um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Portale.

b. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Portalen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Die Anzahl der an den Kunden-Account angeschlossenen Portale richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Paket. Ergänzend hierzu ergibt sich der Umfang der jeweiligen Leistung aus den in der jeweiligen Produktbeschreibung enthaltenen Aussagen. Die Portale, die an den Account des Kunden angeschlossen werden, hängen von der jeweiligen technischen Verfügbarkeit des Portals sowie von der Branche, in der der Kunde tätig ist, ab. Excelsea ist grundsätzlich darum bemüht, den Kunden an sämtliche, dem gebuchten Profil entsprechende und passende Portale anzubinden, behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Portale jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

c. Excelsea wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich sein, das zur Bearbeitung bestehende Eintragungen existierende Zugangsdaten an Excelsea übermittelt werden müssen bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu generieren.

d. Excelsea haftet weder für die verzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Materialien, deren Ablehnung oder spätere Löschung seitens der Portale. Excelsea haftet nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. Excelsea haftet nicht für die Stilllegung von Portalen.

e. Excelsea übermittelt die vom Kunden übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. an verschiedene Portale. Excelsea ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den Produktpartnern zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Excelsea ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Portale einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Kunden Richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt Excelsea und seinen Produktpartner zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Portalen in seinem Namen aufzutreten.

f. Excelsea ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhaltliche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen.

g. Im Übrigen gelten die Mitwirkungspflichten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

h. Zur Erfüllung dieser Leistungen bedienen wir uns derzeit folgender Produktpartner:

Yext GmbH, Kurfürstendamm 21 in 10179 Berlin

Der Kunde akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yext GmbH, Kurfürstendamm 21 in 10179 Berlin.

Die Leistungen, die im Rahmen eines Abonnements des Moduls „Listing“ angeboten werden, unterscheiden sich je nach der Kategorie der Listingprodukte, die vom Kunden in Anspruch genommen werden:

 

a. Kategorie „Listing Basic“

In der Kategorie „Listing Basic“ bietet ein Abonnement des Moduls „Listing“ die Erstellung von lokalen Firmeneinträgen auf bestimmten Portalen für die Anzahl an abgeschlossenen Standorten durch Excelsea. Von Zeit zu Zeit können im Rahmen dieses Moduls neue Portale, auf denen lokale Firmeneinträge erstellt werden, hinzugefügt werden. Falls ein Portal während der Vertragslaufzeit von Excelsea nicht mehr bedient wird, ist dieses nicht mehr Teil des Moduls „Listing“.

b. Kategorie „Listing Premium“

In der Kategorie „Listing Premium“ bietet ein Abonnement des Moduls „Listing“ die gleichen Möglichkeiten wie das Produkt „Listing Basic“ ergänzt um folgende weitere Produkte. Neben den Portalen wird ein Google My Business Eintrag erstellt/verifiziert, der Ihre Reichweite erhöht. Darüber hinaus können Sie Ihre Bewertungen zu Standorten aus verschiedenen Quellen einsehen.

b. Kategorie „Listing All Inklusive“

In der Kategorie „Listing All Inklusive“ bietet ein Abonnement des Moduls „Listing“ die gleichen Möglichkeiten wie das Produkt „Listing Premium“ ergänzt um folgende weitere Produkte. Persönlicher Ansprechpartner betreut Sie und optimiert mit Ihnen gemeinsam die gewünschten Einträge in den Portalen.

 

3.7.2. Standortmanager

Ein Abonnement für das Modul „Standortmanager“ bietet dem Kunden Zugang zu einem webbasierten Content Management System, das es dem Kunden ermöglicht, seine lokalen Standortinformationen zu verwalten. Der Standortmanager ermöglicht es dem Kunden Adressdaten, Telefonnummer, Öffnungszeiten und weitere standortbezogenen Daten zu verwalten und zu aktualisieren und zu Marketingzwecken an die angeschlossenen Portale zu verteilen.

 

3.7.3 Analytics

Ein Abonnement für das Modul „Analytics“ bietet dem Kunden die Möglichkeit Statistiken abzurufen und Datenreports selbst zu generieren, basierend auf den Modulen, die der Kunde abonniert hat.

 

3.7.4. Filialfinder

Ein Abonnement für das Modul „Filialfinder“ bietet dem Kunden ein zentrales Content Management System, über das Standortdaten automatisiert an lokale Landingpages auf der Website des Kunden distribuiert werden können. Basis ist die Integration eines Filialfinders bestehend aus einer Filialsuche, Trefferliste und lokalen Standortseiten. Der Filialfinder kann in die bestehende Struktur einer Webseite integriert werden und ermöglicht eine CI-gerechte Darstellung der im Listing gepflegten Standortdaten. Der Umfang der Umsetzung und der Integration des Filialfinders richtet sich nach der jeweiligen individuell getroffenen Vereinbarung.

 

3.8. Call Tracking

a. Im Rahmen des Abonnements „Call Tracking“ bietet Excelsea dem Kunden die Möglichkeit die Wirksamkeit der ergriffenen Werbemaßnahmen über ein Rückrufsystem zu überprüfen.

b. Excelsea schaltet im Auftrag des Kunden eine oder mehrere VoIP-Nummern frei, die im Rahmen der verschiedenen, vom Kunde in Auftrag gegebenen bzw. verwendeten Werbemaßnahmen angegeben werden können. Ruft der Endkunde eine der freigeschalteten VoIP-Nummern an, erfolgt eine vom Endkunden nicht zu bemerkende Weiterleitung auf eine zentrale Rufnummer, die der Kunde als Endkundenkontaktnummer angegeben hat. Der Endkunde wird somit immer auf die gleiche Endkundenkontaktnummer des Kunden verbunden. Durch die verschiedenen zwischengeschalteten VoIP-Nummern kann jedoch getrackt werden, über welche Werbemaßnahme der Endkunde auf das Angebot des Kunden aufmerksam geworden ist.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Endkundenkontaktnummer Excelsea unverzüglich mitzuteilen. Eine automatische Weiterleitung auf eine neue Endkundenkontaktnummer findet nicht statt.

c. Der Kunde wird nicht Anschlussinhaber. Endet das Abonnement „Call Tracking“ hat der Kunde keinen weiteren Anspruch auf die Nutzung der VoIP-Nummern. Die VoIP-Nummern können vom Produktpartner gelöscht werden.

d. Die Weiterleitung des Anrufs des Endkunden von der in der jeweiligen Werbemaßnahme angegebenen VoIP-Nummer auf die vom Kunden angegebene Endkundenkontaktnummer ist für den Endkunden während des Anrufs nicht bemerkbar. Dieser Umstand darf vom Kunden nicht dazu genutzt werden, um beim Endkunden den Eindruck zu erwecken, der leistungserbringende Kunde wäre ortsansässig (Verwendung von Rufnummern aus Ortsnetzen, von denen aus der Kunde seine ortsbezogene Leistung tatsächlich nicht erbringt, bei gleichzeitiger Weiterleitung auf die zentrale Endkundenkontaktnummer). In solchen Fällen verpflichtet sich der Kunde in sämtlichen Werbemaßnahmen, in denen eine VoIP-Nummer angegeben wird, auf die Weiterleitung auf die zentrale Endkundenkontaktnummer hinzuweisen.

e. Das Inhalt des Reportings, dass der Kunde im Rahmen des Call Trackings erhält, richtet sich nach den entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, das heißt, es werden nur solche Informationen weitergegeben, zu deren Weitergabe Excelsea datenschutzrechtlich befugt ist.

f. Die freigeschalteten VoIP-Nummern dürfen vom Kunden nur im Rahmen der Werbemaßnahmen angegeben werden, deren Wirksamkeit jeweils getrackt werden soll. Eine Weitergabe der VoIP-Nummern außerhalb der konkreten Werbemaßnahme, die getrackt werden soll, ist ausdrücklich untersagt.

g. Der Kunde wird Excelsea über ein zu erwartendes überdurchschnittliches Anrufaufkommen (z.B. aufgrund der Verwendung einer Rufnummer in einer Werbesendung) mindestens zwei Wochen vorher informieren.

h. Der Kunde hat die ihm obliegenden gesetzlichen und regulatorischen Pflichten für die Eigen- und Fremdnutzung sowie Vermarktung der Telekommunikationsdienste einzuhalten. Er hat erforderliche Genehmigungen einzuholen und erforderliche Anzeigen zu machen, insbesondere – soweit erforderlich – eine Registrierung als Sprachdiensteanbieter bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen. Auch wird der Kunde die Empfehlungen wichtiger Schlüsselinstitutionen, soweit vorhanden, befolgen.

i. Der Kunde ist verpflichtet, Excelsea jeden Verdacht auf eine missbräuchliche Verwendung der Telekommunikationsdienste oder einen unberechtigten Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen unverzüglich mitzuteilen.

j. Excelsea ist berechtigt, das Call Tracking zu beenden, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtungen verstößt und Excelsea eine weitere Erbringung des Call Trackings nicht zuzumuten ist. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Call Trackings, die der Kunde zu vertreten hat, ist Excelsea berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

k. Sollte der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zusammenarbeit vorzeitig beenden, stehen Excelsea Schadensersatzansprüche zu, insbesondere hinsichtlich der getätigten Anschlussinstallation.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftungsfreistellung

a. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von max. 30 Tagen nach Auftragsabschluss Excelsea alle erforderlichen Informationen, Daten und Gestaltungswünsche bereit zu stellen, damit Exelsea ihrer Leistungspflicht nachkommen kann.

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht innerhalb von 30 Tagen nicht oder nur unvollständig nach, ist Excelsea berechtigt, die Leistungen mit den vorliegenden Informationen und auf Basis der bereits bestehenden Entwürfe auszugestalten. Excelsea behält sich vor, den Startzeitpunkt auf den nächst möglichen Termin zu verschieben. Laufzeiten des Auftrags bleiben hiervon gegebenenfalls unberührt.

b. Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Mitwirkungshandlungen auch dann kostenlos und rechtzeitig innerhalb einer von Excelsea gesetzten Frist zu unternehmen, wenn sich diese aus der Auftragsbeschreibung noch nicht ergaben.

Der Kunde sichert zu, dass er alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte besitzt und räumt Excelsea bzw. deren Produktpartnern alle Rechte ein, die für die Durchführung des Auftrags jeweils erforderlich sind.

c. Leistungsverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellte Informationen bzw. Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

d. Excelsea gewährleistet max. 2 abnahmefähige Entwürfe der jeweiligen Anzeige bzw. der entsprechenden Internetpräsenz.

Beanstandungen sind innerhalb einer von Excelsea gesetzten Frist schriftlich mitzuteilen. Erfolgen bis zum Ablauf der Frist keine Beanstandungen, gelten die Ergebnisse als sachlich in Ordnung, fehlerfrei und abgenommen.

Hiermit gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

 

Erfolgen Beanstandungen innerhalb der Frist, ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

e. Der Kunde erkennt hiermit an, dass es sich bei den über die Dienste der Excelsea verbreiteten Leistungen um seine eigenen Inhalte und Angebote handelt und er für diese sowie die darin enthaltenen Angaben ausschließlich selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit seiner Angebote und Inhalte. Jedenfalls unzulässig sind:

• die Einstellung von Informationsinhalten mit beleidigendem, bedrohlichem rassistischem oder sexuell anstößigem Inhalt, oder von Inhalt der gegen geltendes Recht verstößt oder zum Gebrauch schädlicher Stoffe (im Sinne von Arzneimittel und Betäubungsmittelgesetzes) auffordert,

• die Veranstaltung von Glücksspielen,

• die Einstellung von religiösen und politischen Informationsangeboten, die die Gefühle derer verletzen, welche eine abweichende religiöse oder politische Haltung einnehmen,

• die Verletzung Rechter Dritter (Markenrechte, Namensrechte Urheberechte, Datenschutzrechte, etc.)

• die bewusste Manipulation an der Systemsoftware bzw. das Einschleusen von Programmen oder Programmteilen, die die Funktionsfähigkeit des Systems beeinträchtigen, Excelsea zur Löschung der betreffenden Inhalte ermächtigt und den Ausschluss von den Diensten der Excelsea einschließlich einer strafrechtlichen

Verfolgung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach sich ziehen kann.

f. Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet:

• Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung Excelsea unverzüglich mitzuteilen;

• alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des TMG und des Datenschutzes einzuhalten;

• seine Inhaltsdaten ständig aktuell zu halten;

• die Sicherheit seines Systems im Hinblick auf Viren zu gewährleisten;

• eine gültige E-Mail-Adresse bei Auftragsabschluss anzugeben

• für ihn bereitgestellte Daten (z.B. E-Mails) regelmäßig abzuholen bzw. abzurufen; die nötige Häufigkeit und der Zeitpunkt der Abrufung wird dem Kunden durch Excelsea bei Bedarf mitgeteilt und muss vom Kunden eingehalten werden, andernfalls ist Excelsea – nach schriftlicher, angemessener Fristsetzung und Aufforderung zum Abruf der Daten – zur Löschung der Daten berechtigt.

• auf seinen Internetpräsenzen eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seiner vollständigen Firmierung und seiner Anschrift gemäß § 5 TMG zu kennzeichnen.

• die gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bei Kammerberufen oder, beim Anbieten von Medien- und Teledienstleistungen angeboten werden, zu berücksichtigen

• eine Überlastung des Dienstes zu verhindern, sofern die Überlastung in seinen Verantwortungsbereich fällt. Bei Verletzung dieser Pflicht ist Excelsea berechtigt, Schadensersatz, einschließlich evtl. entgangenen Gewinns gegen den Kunden und / oder dessen Hilfspersonen geltend zu machen.

• E-Mail-Postfächer ausschließlich für die Abwicklung des E-Mail-Verkehrs nicht für die Speicherung von Daten zu verwenden

• Die Postfächer nicht für die Verwendung von Werbe-E-Mails zu nutzen, oder nutzen zu lassen. Dieses gilt insbesondere für die Verbreitung von Massen-E-Mails (Spam).

• Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Excelsea erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diesen Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

g. Der Kunde stellt Excelsea von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten seitens des Kunden beruhen.

h. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Excelsea erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diesen Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

5. Leistung durch Dritte

a. Exelsea bedient sich zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen teilweise Dritter. Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden.

b. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesen Fällen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten, wenn diese angegeben sind.

6. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte

a. Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Inhalte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung wird auch dann vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfung nicht erreicht ist.

b. Für alle urheberrechtlich geschützten Leistungen von Excelsea erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Projektumfangs.

c. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Inhalte (insbesondere Texte, Filme, Fotos) Dritter verwendet werden sollen, wird Exelsea den Kunden vorab um sein Einverständnis ersuchen und ihm gegebenenfalls beim Erwerb der Rechte unterstützten.

 

7. Nutzungsrecht von Excelsea

Excelsea ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungsdurchführung angefallenen Daten in anonymisierter Form für Werbezwecke heranzuziehen.

 

8. Vergütung

a. Es gilt die jeweilige Preisliste der Excelsea. Änderungen der Preise sind vorbehalten.

b. Zahlungen sind fällig zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein angegebenes Konto der Excelsea. Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch Excelsea erfolgen. Für einige Dienste der Excelsea gilt Vorkasse. Skonto wird nicht gewährt.

c. Änderungen des ursprünglichen Auftragsinhalts, die vom Kunden zu vertreten sind, und nicht Inhalt des Vertrages sind, werden ebenso nach der gültigen Preisliste abgerechnet.

d. Wenn das vereinbarte Werbebudget nicht vollständig abgerufen wurde, überträgt Excelsea das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Diese Übertragung erfolgt längstens drei Monate, sodass das Budget vollständig genutzt werden kann. Danach gilt das Budget als aufgebracht, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

e. Für jede ergangene Mahnung (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden Mahnkosten berechnet. Die Kosten für Rücklastschriften werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 in Rechnung gestellt. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Excelsea Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

f. Alle in Angeboten und Preise und die daraus resultierenden Beträge stehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer. Dem Kunden steht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ein Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung zu.

 

9. Vertragslaufzeit

a. Die Laufzeit des Vertrages beträgt grundsätzlich ein Jahr, sofern sich aus dem Bestellschein nichts Anderweitiges ergibt. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr bzw. um die Dauer der im Bestellschein angegebenen Vertragslaufzeit, wenn der Kunde diesen nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber Excelsea kündigt. Dienstleistungen wie z.B. „Klickpakete“, deren Leistungen nicht zeit- sondern mengenbasiert erbracht werden, haben keine feste Laufzeit.

b. Excelsea ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages und sofortiger Löschung der eingestellten Inhalte berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei

• Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens;

• Missachtung von Datenschutzbestimmungen;

• Verzug des Kunden mit fälliger Zahlung, wenn der Kunde nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist;

• bei unterlassener Abholung bereitgestellter Daten nach schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist seitens Excelsea

c. Bei Kündigung aus wichtigem Grund behält Excelsea den Anspruch auf den vertraglich geschuldeten Betrag abzgl. ersparter Aufwendungen.

 

10. Termine und Fristen

a. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungsangaben. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich als verbindlich in Schriftform der per E-Mail vereinbart worden sind.

b. Vereinbarte Fristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung. Bei im Nachhinein erteilten Zusatz – oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

c. Excelsea haftet nicht Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten unterlässt.

d. Unvorhersehbare, unvermeidbare oder außerhalb des Einflussbereichs von Excelsea liegende und von dieser nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere aus Software oder technisch bedingten Gründen, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung oder Arbeitskämpfen verlängern die Frist gemäß 9a) entsprechend.

 

11. Haftung

Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Excelsea bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Excelsea haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (Sorgfalt in allen Angelegenheiten) nur bei

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, der in Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen dürfte; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbaren, typisch eintretenden Schadens begrenzt.

c) die sich aus oben genannter Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zu Gunsten von Personen, deren Verschulden Excelsea nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Exelsea einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, sowie für Ansprüche aus dem Produkt Haftungsgesetz.

 

12. Gewährleistung

a. Mängel im Sinne des Gesetzes sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in den Leistungen von Excelsea oder in den Leistungen deren Produktpartner liegen.

b. Ausdrücklich keine Mängel liegen vor bei

● Nichtgefallen des Produkts trotz handwerklicher Fehlerfreiheit;

● bei einer fehlenden, verspäteten, unzutreffenden oder unvollständigen Veröffentlichung der vom Kunden zur Veröffentlichung freigegebenen Daten zurückzuführen sind.

c. Die Rechte des Kunden wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich unter Angabe des Mangels gegenüber Excelsea geltend gemacht werden.

Der Kunde wird Excelsea und den Produktpartner bei der Beseitigung tatsächlich auftretender Mängel oder Fehler nach Kräften unterstützen. Beanstandungen können daher nur geltend gemacht werden, wenn auftretende Mängel dokumentiert und Excelsea gegenüber unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich angezeigt werden.

d. Bei einer berechtigten Mängelrüge durch den Kunden erfolgt die Gewährleistung durch Nachbesserung.

Schlägt diese Nachbesserung zweimal fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

e. Keine Gewährleistung wird übernommen für

a) die ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetportale oder Server, auf die sich der Auftrag bezieht;

b) für den Transport bzw. die Übermittlung von Daten über das Internet oder

c) für die Eignung des Onlineprodukts zu einem bestimmten Zweck.

 

13. Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und der jeweiligen Einzelaufträge einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB.

b. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

c. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien außer den Verbindungen mit diesem Vertrag ist Nürnberg.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelung zum internationalen Privatrecht sowie das UN-Kaufrecht.

 

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